Urkunde 770 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 770 (23. Juli 771 — Reg. 661) Schenkung von Brunicho und Gerold in Eppelheim unter König Karl undAbtGundeland In Christi Namen übergeben wir, Brunicho und Gerold, im Auftrage der Attana ihr Gut. Sie selbst, als rechtmäßige Besitzerin, hat es uns mit der Weisung zugeteilt, dasselbe an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius zu übertragen, dessen Leib in dem am Flusse Wischoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht. Die Obergabe soll in gleicher Weise auch an jene Knechte Gottes erfolgen, welche ebendort unter der Leitung des ehrwürdigen Herrn und Abtes Gundeland Gott dienen. Wir bestimmen, daß die Vergabung für ewige Zeiten gelten soll, und wir bestätigen, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Es handelt sich um eine Hofreite, gelegen in pago lubudua(ensi = im Ladengau) und zwar in Ebbelenheim (Eppelheim w. Heidelberg) mit allem ihrem Zubehör. Zur Gänze und in unberührtem Zustand übertragen wir diese Liegenschaft mit Wirkung vom heutigen Tage aus unserem Besitz- in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. ~N(azarius). Möge er sie im Namen Gottes auf ewig besitzen. Von heute an und für alle Zukunft bringe sie jener heiligen Stätte und ihren Sachwaltern jederzeit erhöhte Erträge. In diesem Sinne erfolgt die ordnungsgemäße Verbriefung. Geschehen im Kloster Lorsch am 23. Juli (oder 10. August?) im 3. Regierungsjahre (771) unseres Herrn, des Königs Karl. Hand-Zeichen von Brunicho und Gerold, welche veranlaßt haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Schreiber war Hariland.


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