Urkunde 766 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 766 (20. März 805 — Reg. 2914) Schenkung des Heilram unter König Karl Ich, Heilram, mache im Namen Gottes und zum Seelenheile meines Vaters Otram dem heiligen Märtyrer Christi Nazarius eine Stiftung. Sein Leib ruht im Kloster Lorsch, welches im Oberrheingau gelegen ist. Wie bekannt, steht ihm der verehrungswürdige Herr Adalung als Abt vor. Ich wünsche, daß meine Vergabung von ewiger Dauer sein soll, und erkläre ausdrücklich, daß sie aus vollkommen freiem Willen erfolgt. Ich übertrage und übereigne eine Hofreite in \obod(engowe == im Ladengau), und zwar in Suezzingen superiore (Ober-Schwetzingen w. Heidelberg) mit Wirkung vom heutigen Tage aus meinem Eigentumsrecht in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. Nazarius. Im Namen Gottes soll er sie auf ewig in der Weise besitzen, daß die Hofreite von diesem Tage an und später dem Nutzen jener heiligen Stätte diene. Damit diese Vergabung jederzeit fest und unverbrüchlich in Geltung verbleibe, wurde sie urkundlich ausgefertigt. Handzeichen von Heilram, Einold, Guntbald und Hiltdiman. Geschehen im Kloster Lorsch am 20. März im 34. (richtig: 37.) Regierungsjahr (805) des Königs Karl, unseres Herrn.


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