URKUNDE 715 (11. Juli 790 — Reg. 2221) Schenkung des Priesters Erlebald in Wieblingen unter Kaiser (richtig: König) Karl und Abt Richbodo Im oben erwähnten Jahre mache ich, der Priester Erlebald, zu meinem Seelenheile eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, welcher in dem am Flusse Wischoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Richbodo als Abt vorsteht. Ich bestimme, daß meine Zuwendung für alle Zeiten gelten soll. Ich schenke in Wibilinga (Heidelberg-Wieblingen) eine Hofreite und alles, was dazu gehört, das gleiche in Grensheim (Grenzhof w. Heidelberg), ähnlich auch in Nuzlohun (Nußloch s. Heidelberg) und wiederum das gleiche in Bergeheim (HeidelbergBergheim) und in Ebbelenheim (Eppelheim w. Heidelberg). Ich schenke alles das, was in den schon genannten Ortschaften oder sonstwo, wo zur Zeit meine Besitzungen liegen, von mir gottes-fürchtigen Menschen geliehen worden war. Es handelt sich dabei um Hofreiten, Felder, Äcker, Wiesen, Weinberge, Wege, Wälder, Fischteiche, Bäche, ein Grundstück, geeignet zur Anlage eines Stauwehrs, und ein anderes, geeignet als Bauplatz für eine Mühle. Ferner schenke ich sechs Leibeigene: Herifrid, Rudand, Meginhild, Hiltdibirg, Radolf, Eigilmund, weiter alles Kirchenzubehör, bebaute und unbebaute Flächen, alles und in allen seinen Teilen, alles, was überhaupt genannt oder bezeichnet werden kann, Kleider) Silber, Gold, 265 sechs Bücher, drei Reliquienbehälter, Pferde, Rinder, Schweine, Hammel oder anderes Kleingetier, Vieh beiderlei Geschlechtes und jeglicher Größe; alles, ob es nun aus väterlichem oder mütterlichem Erbe stammt, ob es gekauft oder auf anderweitige gesetzliche Weise an mich gelangt ist. Ich schenke ferner alles, was ich erarbeitet oder erworben habe, seitdem ich die erste Schenkung (laut Urk. Nr. 713) durchgeführt habe. Endlich begebe ich midi selbst in die Knechtschaft des Hl. Nazarius. Alles übergebe und übertrage ich im Namen Gottes aus meinem Besitzrecht in sein Eigentums- und Herrenrecht. Möge es auf ewig sein eigen sein. Wenn aber künftig jemand, was ich allerdings nicht hoffe — und so weiter — bis: er sei verurteilt, an die kaiserliche Kammer drei Goldunzen und an die Kirche fünf Pfund Silber zu entrichten. Geschehen im Kloster Lorsch am 11. Juli (790). Die Schenkung ist damit rechtskräftig geworden. Namenszeichen des Priesters Erle-bald, der diese Schenkung durchgeführt hat. Handzeichen der (Zeugen) Willibert, Wolf-grim und Salacho. Rudolf war der Schreiber.
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