Urkunde 710 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 710 (15. August 785 — Reg. 1939) Schenkung von Wening und Hiltdeburg unter Karl dem Großen und Abt Richbod Wir, Wening und meine Gemahlin Hiltdiburg, machen eine wohltätige Stiftung zum Heile unserer Seelen. Sie sei geweiht dem heiligen Märtyrer Christi Nazarius, dessen Leib im Kloster Lorsch ruht, das vom ehrwürdigen Richbod als Abt geleitet wird. Wir übergeben und übertragen unsere Güter im pagus lobodoninsis (im Ladengau), nämlich in den Ortschaften Wibilingen (Heidelberg-Wieblingen), Edingen (nw. Heidelberg), Suezzingen (Schwetzingen w. Heidelberg) und Hillenbach (Wüstung Höllenbach n. Heidelbe'g-Handschuhsheim), und zwar alles, was dort gegenwärtig bekanntermaßen unser Eigentum ist, nämlich Hofreiten, Läiidcreien, Weinberge, Wiesen, Weiden, Wege, Wälder, alles und mit allen seinen Einzelteilen, aus unserem Eigentumsrecht in das Besitz- und Herrenrecht des heiligen Nazarius. Vom heutigen Tage an sollt ihr das Recht haben, dies alles zu besitzen, zu behalten, zu verschenken, zu vertauschen oder sonstwie damit zu machen, was ihr wollt. In allen Belangen sollt ihr vollkommen unumschränkte Vollmacht haben. Wenn aber jemand, obzwar wir hoffen, daß das nicht vorkomme, wenn wir selbst oder einer von unseren Erben oder Nacherben oder sonst irgendeine Person gegen diese von uns gemachte Schenkung anzukämpfen, dieselbe zu brechen oder zu verfälschen versuchen sollte, so wird dieser Übeltäter zunächst den Zorn Gottes und des Hl. Nazarius auf sich herabrufen. Dann aber werde er mit einer Buße belegt, und was er vorbringt, sei für eine Beurteilung nichtig. Diese gegenwärtige Schenkung aber verbleibe für alle Zeit fest und unverbrüchlich. Urkund dessen die untenstehende Fertigung. Geschehen im Kloster Lorsch am 15. August im oben angegebenen Jahre. Handzeichen von Wening und Hiltdeburg, welche diese Schenkung machten. Handzeichen von Ruoding, Wiehert und Brunicho. Reginbert als Schreiber.


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