URKUNDE 705 (27. September 781 — Reg. 1634) Schenkung des Priesters Heilrad im Ladengauer Wieblingen unter König Karl und Abt Helmerich Im 13. Regierungsjahre unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl. Ich, der Priester Heilrad, will ein gutes Werk zu meinem Seelenheil und um der ewigen Wiedervergeltung willen vollbringen, damit ich für würdig befunden werde, Nachlaß meiner Sünden zu erlangen. Und so mache ich denn durch diese Schenkungsurkunde eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes ^(azarius), dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, dem der ehrwürdige Herr Helmerich als Abt vorsteht. Mit dem Wunsche, daß meiner Gabe ewige Dauer beschieden sei, schenke ich mein Eigentum in lobod(onensi == im Ladengau) und zwar in Wibilinga (Heidelberg-Wleblingen), nämlich zwei Hofreiten) welche ich selbst erworben habe, die eine von Meginold, die andere von Geilrad. Diese übergebe ich unter dem heutigen Tage aus meinem Besitzrecht in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius. Im Namen Gottes soll er sie immerdar besitzen. Die Sachwalter jenes Klosters mögen von diesem Tage an und künftig das Recht haben, diese Güter zu behalten, zu verschenken, zu vertauschen oder damit zum Wohle ihres Hauses zu machen, was ihnen beliebt. In allen Belangen sollen sie freie Vollmacht haben. Geschehen im Kloster Lorsch am 27. September (781), gestützt auf diese vertragliche Übereinkunft. Namenszeichen des Stifters Heilrad. Grimar hat dies geschrieben.
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