Urkunde 704 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 704 (18. Januar 776 — Reg. 1251) Schenkung von Lando und Retwin unter Karl dem Großen und Abt Gundeland In Christi Namen, am 18. Januar des oben erwähnten Jahres unseres Herrn, des Königs Karl. Wir) Lando und Retwin, machen zum Seelenheile der Wolfsuind eine Vergabung an den heiligen (Märtyrer) Gottes Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wischoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht. Sie gelte ebenso auch jener geweihten Mönchsgemeinschaft, welche ebendort unter der Leitung des ehrwürdigen Herrn Gundeland, des Abtes, Gott dient. Es ist unser Wille, daß unsere Gabe für die Ewigkeit bestimmt sei. Wir schenken auf Grund dieses Vertrages einen Weinberg in Wibilinga (Heidelberg-Wieblingen) als immerwährenden Besitz. Geschehen im Kloster Lorsch. Handzeichen der Stifter Lando und Retwia. Schreiber war Grimhar.


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