URKUNDE 703 (9. September 776 — Reg. 1302 Schenkung von Heilrad und Rutlind unter Karl dem Großen und Abt Gundeland Im 8. Regierungsjahre desselben Fürsten machen wir, Heilrad und Ruotlint, eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Christi Nazarius, der im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Mit dem Wunsche, daß unsere Zuwendung ewig beständig bleibe, schenken wir in Wibelingen (Heidelberg-Wteblingen) den vierten Teil einer Hofreite und 20 Morgen Land mit Wegen, Wasserstellen, Wasserläufen und einem halben Morgen Weingut. Wir übertragen dies alles vom gegenwärtigen Tage an im Namen Gottes als ewiges Besitztum. Der Vertrag ist damit rechtskräftig geworden. Geschehen im Kloster Lorsch am 9. September. Handzeichen von Heilrad und Ruotlind, welche gebeten haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen der (Zeugen) Walraham und Ottakkar. Der Priester Heilrad hat auf Ersuchen (diese Urkunde) geschrieben.
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