Urkunde 702 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 702 (28. April 773 — Reg. 869) Schenkung des Erhard unter Karl dem Großen und Abt Gundeland Im 5. Regierungsjahre unseres Herrn, des Königs Karl, gebe ich, Erhard, zum Seelenheile des Otto dessen in Wibilinga (Heidelberg-Wieblmgen) gelegene Güter, nämlich Weinberge, Felder, Wälder, stehende und fließende Gewässer und außerdem noch einen Anteil von meinem Weinberg, der mein gesetzliches Eigentum ist. All dies geschenkte Gut bestimme ich als ewigen Besitz für den heiligen Märtyrer Christi Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich bestätige die Freiwilligkeit der Hingabe. Jederzeit möge das Gut jener heiligen Stätte zu Nutz und Vorteil gereichen. Es erfolgt hiermit die Fertigung des Vertragsabschlusses. Geschehen im Kloster Lorsch am 28. April (773). Handzeichen des Stifters Ehard. Handzeichen der (Zeugen) Gerold, Everhard und Albold. Der Schreiber war Samuel.


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