Urkunde 701 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 701 (7. Februar 772 — Reg. 729) Schenkung von Wither und Hartbert unter Karl dem Großen und Abt Gundeland Ebenfalls in dem obengenannten Jahre machen wir, Wither und Hartbert, eine Vergabung zum Seelenheile des Richbert. Wir schenken das, was dieser selbst als rechtmäßiger Besitzer uns mit der Weisung übergeben hat, daß wir sie in seinem Namen an den heiligen Märtyrer Christi N(azarius) weiterreichen sollen, der im Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Wir haben nun unseren Auftrag durchgeführt und wünschen, daß diese Zuwendung immerwährenden Bestand habe. Wir übertragen unter dem heutigen Tage in das Besitzrecht des Hl. Nazarius zehn Joch Ackerland in Wibilinga (Heidelberg-Wieblingen). Im Namen Gottes sollen sie ewiges Eigentum bleiben. In diesem Sinne erfolgte feierliches Handgelöbnis. Geschehen im Kloster Lorsch am 7. Februar (772). Handzeichen von Wither und Hartbert, welche gebeten haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen von Richbert dem Jüngeren (?), Willibert und Tug. Der Schreiber: Samuel.


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