Urkunde 698 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 698 (1. Juli 770 — Reg. 524) Schenkung des Landolf in Wieblingen unter Karl dem Großen und Abt Gundeland Im 2. Regierungsjahre unseres Herrn, des Königs Karl, mache ich, Landolf, auf Antrieb Gottes, zu meinem Seelenheile und um der Wiedervergeltung in der Ewigkeit willen eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Christi N(ai:arius), dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht. Die Zuwendung gilt auch jenen Gottesknechten, -welche ebendort unter der Leitung des ehrwürdigen Herrn Gundeknd, des Abtes, ihren Dienst verrichten. Ich bestätige, daß meine Gabe für ewige Zeiten gedacht ist, und ich bekräftige, daß sie aus vollkommen freiem Willen erfolgt. Ich schenke in pago lobod(onensi == Ladengau), und zwar in Wibilinga (Heicielberg-Wielilmgen) zwei Joch Ackerland, welche auf der einen Seite an das Grundstück von Walthar und Rudolf, auf der anderen an jenes des Schenkgebers, der ich selbst bin, grenzen. Ich übergebe und übertrage diese beiden Joch in unveränderter Gesamtheit und mit Wirksamkeit vom heutigen Tage. Von diesem Tage an und künftig mögen sie jener heiligen Stätte beziehungsweise ihren Handlungsbevollmächtigten jederzeit vermehrten Nutzen bringen. Die Schenkung ist damit in Rechtskraft erwachsen. Geschehen im Kloster Lorsch am l. Juli (770). Handzeichen des Landolf, der diese Schenkung durchgeführt hat. Handzeichen des Grao, als Zeuge, des Wolfhard und des Wacho. Samuel war der Schreiber.


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