URKUNDE 697 (27. Februar 767 — Reg. 114) Schenkung der Rutlind unter König Pippin und Abt Gundeland Im 15. Regierungsjahre des Herrn Pippin, des ruhmreichen Königs. Ich, Frau Rutlind, bin besorgt um das Heil meiner Seele und um die ewige Wiedervergeltung. Solches in meiner Seele erwägend, hielt ich es für richtig, dem heiligen Märtyrer Christi N(azarius) eine Gabe zu überreichen. Der Heilige ruht in dem am Flusse Wischoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Ich wünsche, daß meine Zuwendung ewigen Bestand haben möge, und bestätige, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Ich schenke mein Eigentum in pago lobodonensi (im La-dengau), und zwar im Dorf Wibilinga (Heidelberg-Wieblingen), nämlich Äcker, Felder, Wiesen, Weiden, Wälder, stehende und fließende Gewässer, ein Weingut, welches ungefähr drei Knechtelose umfaßt, ferner fünf Leibeigene namens Berolf, Balthild Wilfrid, und Wolfhard, Helmgund. Das alles, wie oben zusammengefaßt, beziehungsweise alles das, was mir meine Mutter Biligard in jener Gemarkung als Erbschaft hinterlassen hat, übergebe und übertrage ich mit sofortiger Wirkung in der Absicht, daß es Jener heiligen Stätte an allen ihren Tagen zu erhöhtem Nutzen gereiche. Die Sachwalter dieses Klosters sollen das Recht haben, diese Vermögenswerte zu behalten, innezuhaben, zu verschenken, zu vertauschen oder sonstwie, dem Nutzen der Kirche des Hl. Nazarius gemäß, damit zu machen, wie sie es für gut befinden. In allen Belangen sollen sie freie Handlungsvollmacht haben. Geschehen in der Ortsgemeinde, welche von den meisten Laurisham (Lorsch) genannt wird, am 27. Februar (767). Handzeichen der Ruotlind, welche veranlaßt hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen der (Zeugen) Autbert, lsambert und Giselhelm. Der Amtssdireiber Wiglar hat die Niederschrift besorgt. 258
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