URKUNDE 678 (20. Oktober 770 — Reg. 570) Schenkung des Geistlichen Walram unter Kaiser (richtig: König) Karl und Abt Gundeland Ich, der Geistliche Walram, mache im Namen Gottes und zu meinem Seelenheil eine Vergabung an das Kloster Lorsch, in dem der Leib des Hl. Nazarius ruht, beziehungsweise an jene fromme Mönchsgemeinschaft, welche ebendort unter der Leitung ihres Abtes, des ehrwürdigen Herrn Gundeland, Gott dient. Es ist mein Wille, daß meine Zuwendung auf ewig bestehen bleibe. Ich schenke meine Besitztümer in pago lobodunensi (im Ladengau), und zwar in den Ortschaften 249 Suaboheim (Schwabenheim/Nk. nw. Heidelberg), Eddingun (Edingen/Nk. nw. Heidelberg), Sikkenheim (Mannheim-Seckenheim), Waltdorf (Walldorf w. Wlesloch s. Heidelberg), Ebbelenheim (Eppelheim w. Heidelberg), ferner im Anglachgowe (Angelgau, am Angelbach; zwischen Bruchsal und Schwetzingen), und zwar in Maurelheim (Wüstung an der Hardt s. Schwetzingen), Ansilenheim (Insultheimer Hof ö. SpeyerlRh.), Gerinesheim (Wüstung Gemsheim bei Ketsch/Rh. s. Schwetzingen). Alles, was ich in sämtlichen genannten Orten zur Zeit besitze, gebe ich hin, nämlich Hofreiten, Äcker, Felder, Wiesen, Weiden, Wege, Wälder, Weinberge, Wohnhäuser und Wirtschaftsbauten mit allem Zubehör, mit stehenden und fließenden Gewässern, alles, was sowohl aus väterlichem als auch aus mütterlichem Erbe stammt, was durch Kauf oder anderweitigen Erwerb bekanntermaßen auf gesetzliche Weise an mich gekommen ist. Ausgenommen sind die Güter, welche ich anderen Stätten der Heiligen, um ewigen Lohnes willen, geschenkt habe. Alles übrige, wie ich es bereits genannt habe, gebe ich in unveränderter Gesamtheit hin. Eingeschlossen sind zwanzig Hörige namens Fastulf und Werther, Gornohilda und ihre vier Kinder, Wolfram, Gisaltruda und Ruother, Gundold mit ihrer Nachkommenschaft, Elihilt, Blithild, Richgart und Walther, Duda. Eingeschlossen ist auch ihr gesamtes Vermögen. Dieses alles schenke, übergebe und übertrage ich mit heutigem Tage aus meinem Besitz- in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius. Gestützt durch Vertrag möge er alles in Gottes Namen auf ewig besitzen. Geschehen im Kloster Lorsch, am 20. Oktober im 3. Regierungsjahr (770) unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl. Namenszeichen des Stifters, des Geistlichen Walaram und seines Sohnes Babo. Handzeichen der (Zeugen) Hugbert und Eigilbert. Samuel war der Schreiber.
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