URKUNDE 675 (14. März 766 — Reg. 24) Schenkung des Eigilbert unter König Pippin und Abt Gundeland In Christi Namen, am 14. März, im oben genannten Jahre des Königs Pippin. Ich, Agilbert, mache, bewegen durch göttliche Eingebung, zu meinem Seelenheil und um der Wiedervergeltung in der Ewigkeit willen, durch diese Schenkungsurkunde und Willenserklärung eine Vergabung. Sie gilt dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, beziehungsweise jener heiligmäßigen Mönchsvereinigung, welche ebendort unter der Leitung ihres Abtes, des verehrungswürdigen Herrn Gundeland dem Gottesdienst obliegt. Ich bestimme, daß meine Zuwendung für alle Ewigkeit gelten soll und erkläre, daß sie aus vollkommen freiem Willen erfolgte. Ich schenke mit Wirksamkeit vom heutigen Tage mein Eigentum in pago lobodonensi (im Ladengau), nämlich eine Hofreite, gelegen im Dorf Eddingurn (Edingen/Nk. nw. Heidelberg). Geschlossen und gefertigt. Geschehen in öffentlicher Versammlung in Finnenheim (Weinheim). Handzeichen des Stifters Agilbert. Handzeichen der (Zeugen) Waning und Suering. Wiglar hat (diese Urkunde) geschrieben.
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