Urkunde 667 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 667 (31. Dezember 790 — Reg. 2275) Schenkung des Wither unter Kaiser (richtig: König) Karl und Abt Ridibodo Ich, Wittheri, wende im Namen Gottes dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius eine Gabe zu. Der Leib des Heiligen ruht im Oberrheingauer Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Herr Richbodo als Abt vorsteht. Mit der Bestimmung, daß diese Zuwendung ewige Gültigkeit haben soll, schenke ich in Grenesheim (Grenzhof w. Heidelberg) zwei Jcich Ackerland, damit diese jener heiligen Stätte jederzeit eine Mehrung ihrer Einkünfte einbringen mögen. Es erfolgt hiermit 245 die Fertigung des Vertragsabschlusses. Geschehen im Kloster Lorsch, am 31. Dezember im 23. Regierungsjahr (790) unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl. Handzeichen des Schenkgebers Witther. Handzeichen der (Zeugen) Erkanbald, Altwin und Adalhelm. Rudolf war der Schreiber.


Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de