Urkunde 664 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 664 (11. Juli 778 — Reg. 1444) Schenkung von Hemming und Amaltrud unter Kaiser (richtig: König) Karl und Abt Gundeland Auch wir, Hemming und meine Ehefrau Amaltrud, machen auf göttliche Eingebung hin, zu unserem Seelenheil und um der ewigen Wiedervergeltung willen durch diese Schenkungsurkunde eine fromme Stiftung. Sie sei geweiht dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen heiliger Leib in dem am Flusse Wiscoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht. In gleicher Weise gelte sie jener heiligen Mönchsgemeinschaft, welche ebendort unter der Leitung des ehrwürdigen Gundeland dem Gottesdienst obliegt. Mit dem Wunsche, daß unsere Gabe ewigen Bestand habe, schenken wir in Grenesheim (Grenzhof w. Heidelberg) jene Hofreite, auf der wir bisher seßhaft waren, mit dem darauf errichteten Wohnhaus, mit umzäunten Gärten, mit Äckern, Weiden, Wegen, Wäldern, Teichen und Bächen. Wir schenken, übergeben und übertragen insgesamt alles, was wir dort besessen haben, aus unserem Besitz- in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. 'N(azarit^s). Im Namen Gottes möge er es auf ewig besitzen. Die Schenkung ist damit rechtskräftig geworden. Geschehen im Kloster Lorsch, am II. Juli im 10. Regierungsjahre (778) unseres Herrn, des ruhmreichsten Königs Karl. Handzeichen von Hem-ming und seiner Gattin, welche diese Schenkung durchführten. Richbodo war der Schreiber.


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