Urkunde 663 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 663 (1. September 772 — Reg. 798) Schenkung von Dudo und Weltrud unter Kaiser (richtig: König) Karl L und Abt Gundeland In Christi Namen am l. September im 4. Regierungsjahre unseres Herrn, des Königs Karl. Wir, Duodo und meine Gattin Wieltrud, machen zu unserem Seelenheil eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Christi Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wisscoz gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Mit dem Wunsche, daß unserer Gabe ewige Dauer beschieden sei, schenken wir acht Joch Ackerland in Grenesheim (Grenzhof w. Heidelberg). Wir übergeben und übertragen diese unter dem gegenwärtigen Tage aus unserem Besitzrecht in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. N(azarius). Auf Grund unseres Handgelöbnisses möge er sie im Namen Gottes auf ewig besitzen. Geschehen in öffentlicher Versammlung in Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Dudo und seiner Gemahlin, welche veranlaßt haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Der Schreiber war Hariland.


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