Urkunde 662 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 662 (2. Juni 771 — Reg. 630) Schenkung von Hemming und Amaltrud unter Kaiser Karl l. und Abt Gundeland Wir, Hemming und meine Gemahlin Amaltrut, machen im Namen Gottes eine Vergabung. Sie ist bestimmt für den heiligen Märtyrer Christi Nazarius, der in dem an der Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, in dem der verehrungswürdige Herr Gundeland Abt ist. Wir wünschen, daß unsere Schenkung, die dem Heile unserer Seelen diene, ewigen Bestand habe, und bestätigen, daß sie freiwillig erfolgte. Wir schenken im pagus lobetdengowis (im Ladengau), und zwar im Dorf 243 Grenesheim (Grenzhof w. Heidelberg) eine Hofreite und 28 Joch Ackerland, die in drei Gewannen gelegen sind. Wir übergeben und übertragen diese Güter mit Rechtswirkung vom gegenwärtigen Tage in der Absicht, daß sie von heute an jener heiligen Stätte beziehungsweise ihren Sachwaltern Jederzeit erhöhten Ertrag einbringen mögen. Wenn aber künftig jemand, wenn wir selbst oder einer von unseren Erben oder Naclierben gegen diese von uns gemachte Schenkung vorzugehen versuchen sollte oder dieselbe brechen wollte, so vergüte er unter dem Zwange der königlichen Kammer an die Vermögensverwaltung des Hl. Nazarius zwei Goldunzen und vier Pfund Silber, und was er an Klagepunkten vorbringt, sei für die Beurteilung nichtig. Gegenwärtige Schenkung aber soll, gestützt auf diesen Vertrag, fest und unverbrüchlich bestehen bleiben. Geschehen im Kloster Lorsch, im 3. RegierungsJahre (771) unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl, am 2. Juni. Handzeichen von Hemming und seiner Ehefrau, welche ersucht haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Samuel hat sie geschrieben.


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