URKUNDE 656 (15. April 825 — Reg. 3192) Schenkung des Werinher in demselben Dorf unter Kaiser Ludwig und Abt Adalung In Gottes Namen mache ich, Werinher, zu meinem Seelenheil eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Christi Nazarius, dessen Leib im Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Adalung als Abt vorsteht. Ich bestimme, daß diese von mir geschenkten Güter auf ewige Zeiten hingegeben sein sollen, ich übergebe und übertrage nämlich aus meinem Besitz- in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. ~N(azarius) in Sickenheim (Mannheim-Seckenheim) und Cilolfesheim (abgegangene Ortschaft nw. Ladenburg ö. Mannheim) 33 Morgen Land und in Nordonowa (Nordau in Seckenheim) Wiesen in drei Parzellen. Im Namen Gottes möge er diese Güter auf ewige Zeiten besitzen. Von heute an und künftig sollen sie jener heiligen Stätte zu Nutz und Frommen gedeihen. Damit diese Schenkung jederzeit unverbrüchliche Beständigkeit behalte, erfolgt hiermit Vertragsabschluß. Geschehen im Kloster Lorsch, am 15. April im 12. Regierungsjahr (i'25) unseres Herrn, des Kaisers Ludwig. Handzeichen des Werinher, welcher veranlaßt ha.t, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen der (Zeugen) Ekkihard, Wolfbert und Adalman. Altwin hat dies geschrieben.
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