URKUNDE 653 (23. April 812 — Reg. 3008) Schenkung des Rather in Seckenheim unter Konig Karl und Abt Adalung Wir, Rather und Wolfher, machen im Namen Gottes und zu unserem Seelenheil eine fromme Stiftung. Mit der Bestimmung ewiger Dauer sei sie gewidmet dem heiligen Märtyrer Christi Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Adalung als Abt vorsteht. Wir schenken in Sickenheim (Mannheim-Seckenheim) vier Joch Ackerland, die wir heute in das Besitz-und Herrenrecht des Hl. Nazarius übergeben und übertragen. Der Vertrag ist damit gültig geworden. Geschehen im Kloster Lorsch, am 23. April im 44. Regierungsjahre (812) unseres Herrn, des glorreichsten Kaisers Karl. Handzeichen von Rather und Wolfher, welche ersucht haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen der (Zeugen) Sigewin, Engilbald und Erkenbert. Altwin war der Schreiber.
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