Urkunde 652 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 652 (30. März 811 — Reg. 3003) Schenkung des Wolfher unter König Karl und Abt Adalung Im oben erwähnten Jahre des nämlichen ruhmreichsten Fürsten Karl l. Wir, Wolfher und Ratdad, machen zu unserem und dem Seelenheil meines Bruders David und unserer Schwester Engilgard eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius. Sein Leib ruht in dem am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Herr Adalung als Abt vorsteht. Wir wünschen, daß unsere Schenkung für ewige Zeiten gültig sei. Wir übergeben auf Grund dieses Vertrages im Namen Gottes und als immerwährendes Eigentum in Sickenheim (Mannheim-Seckenheim) 16 Morgen Ackerland und eine Wiese, von der ein Fuder Heu eingebracht werden kann, und in Dossenheim (n. Heidelberg) einen Weinberg. Geschehen im Kloster Lorsch, am 30. März (811). Handzeichen von Wolfhar und Ratdad, welche veranlaßt haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen der (Zeugen) Suarzlah, Radolf und Erkanbert. Schreiber: Altwin.


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