URKUNDE 649 (6. März 801 — Reg. 2719) Schenkung des Ado im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Richbodo In Christi Namen bringe ich, Ado, dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius eine fromme Spende dar. Der Heilige ruht im Oberrheingauer Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Herr Richbodo als Abt vorsteht. Ich mache ihm eine Schenkung, von der ich wünsche, daß sie ewige Dauer habe. Ich übergebe in Sicchenheim (Mannheim-Seckenheim), gelegen in der 238 Clophheimer marca (abgegangene Gemarkung Kloppenheim) acht Joch Ackerland und überhaupt alles, was ich bisher dort besessen habe und allenthalben als mein Besitztum bekannt ist, sei es nun Wirtschaftsbetrieb oder Vermögen. Mit heutigem Tage übergebe und übertrage ich dies alles aus meinem Besitz- in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. ~N(azarMS). Im Namen Gottes möge er es auf ewig besitzen. Von diesem Tage an und in Zukunft möge es jener heiligen Stätte Nutzen und Vorteil bringen. Und damit diese Schenkung jederzeit fest und unverbrüchlich in Kraft bleibe, wurde dieser Vertrag abgeschlossen. Geschehen im Kloster Lorsch, am 6. März im 33. Regierungsjahr (801) unseres Herrn Karl, des ruhmreichen Königs. Handzeichen des Ado, welcher veranlaßt hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefeitigt werde. Handzeichen von Eberuin, Manegold und Erkanbert. Regmbert war Schreiber.
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