Urkunde 644 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 644 (31. März 793 — Reg. 2428) Schenkung des Ekkihard in demselben Dorf unter König Karl und Abt Richbodo In Christi Namen am 31. März im 25. Regierungsjahr (793) des Kaisers (richtig: Königs) Karl. Wir, Ekkihart, Burckart und Bernwic, entrichten gemeinsam zum Seelenheil 236 unseres Vaters Waring ein Almosen. Es ist bestimmt für den heiligen Märtyrer Christi Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Richbodo als Abt vorsteht. Die Stiftung soll nach unserem Willen ewigen Bestand haben. Wir schenken in Sickenheim (Mannheim-Seckenheim) vier Joch Ackerland und in Dossenheim (n. Heidelberg) einen Weingarten. Dieser grenzt auf der einen Seite an das Gut des Hl. Nazarius, auf der anderen an jenes des Guntbalt, auf der dritten an jenes des Schenkgebers selbst. Wir übergeben und übertagen diese Güter in unveränderter Gesamtheit vom gegenwärtigen Tage an unter die Herrschaft des vorgenannten Märtyrers. Mögen sie im Namen Gottes auf ewig sein eigen sein. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Ekkihard, Bur-chard und Bernwich, welche dies Schenkung durchführten. Handzeichen der (Zeugen) Leidrad, Giselhard, Bicco, Lütdold und Wigbert, Scaphleich. Samuel hat (dieses Schriftstück) geschrieben und unterschrieben.


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