Urkunde 643 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 643 (29. Oktober 792 — Reg. 2404) Schenkung des Hiltdrich im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Rihbodo Im l. Jahre danach, also im 25. Regierungsjahr desselben Herrschers, machen wir, der Geistliche Hildrich und der Priester Heilrad, eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Oberrhein-gauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Richbodo als Abt vorsteht. Wir wünschen, daß unsere Spende ewigen Bestand habe. Wir schenken in Sickenheim (Mannheim-Seckenheim) eine Hofreite und alles, was darauf an Bauwerken errichtet ist, in unberührter Gesamtheit. Wier übergeben und übertragen dies alles vom gegenwärtigen Tage an aus unserem Besitzrecht unter die Herrschaft des Hl. Nazarius. Im Namen Gottes möge er alles auf ewig besitzen. Von diesem Tage an sollen sie (die Mönche) dies alles mit vollem Recht innehaben, behalten, verschenken, vertauschen oder darüber nach Gutdünken verfügen. ZumWohle ihres Klosters sollen sie freie und unbeschränkteste Vollmacht darüber haben. Wenn aber künftig jemand — was wir allerdings durchaus nicht glauben — wenn wir selbst oder einer von unseren Erben oder Nacherben gegen diese von uns aufgestrellte Schenkung anzukämpfen versuchen sollte oder dieselbe brechen oder verfälschen wollte, so entrichte dieser, von der königlichen Kammer dazu verurteilt, zugunsten des Schatzes des Hl. 'N(azarius) drei Goldunzen und vier Pfund Silber als Buße. Seine Einwendungen aber seien für eine Beurteilung hinfällig. Diese Schenkung aber soll jederzeit fest und beständig verbleiben. Der Vertragsabschluß ist damit in Kraft getreten. Geschehen im Kloster Lorsch am 29. Oktober (792). Handzeichen von Hildrich und Heilrad, welche ersucht haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen der (Zeugen) Gebehard, Birnicho und Ruotbert. Der Schreiber: Samuel.


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