URKUNDE 642 (12. Juni 792 — Reg. 2379a) Schenkung des Radolf in demselben Dorf unter König Karl und Abt Richbodo Wir, Radolf und Werinher, machen im Namen Gottes, zu unserem und unseres Bruders Albger Seelenheil eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazartus, dessen Leib in dem am Flusse Wisscoz (Weschnnz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht. Sie gelte in gleicher Weise auch jener heiligen Mönchsvereinigung, welche ebendort unter uem ehrwürdigen Abt Richbodo dem Gottesdienst obliegt. Mit den. Wunsche, daß unsere Übereignung ewigen Bestand habe, schenken, übergeben und übertragen wir im Namen Gottes auf ewig zu eigen eine Wiese und fünf Joch Ackerland in Sickenheim (Mannheim-Seckenheim). Die Schenkung ist damit rechtskräftig geworden. Geschehen im Kloster Lorsch am 12. Juni im 24. Regierungsjahr (792) des großen Herrn Karl, des ruhmreichsten Kaisers (richtig: König). Handzeichen von Radolf und Werinher, welche veranlaßt haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Reginbert hat sie geschrieben.
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