URKUNDE 640 (13. Juni 791 — Reg. 2330) Schenkung des Bicco im nämlichen Dorf unter König Karl und Abt Ridibodo Im 33. (23.) Regierungsjahre des oft genannten Herrschers machen wir, Bicco und meine Gatin Hiltdibrun, eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, der im Kloster Lorsch ruht. Mit dem Wunsche, daß unsere Zuwendung von ewiger Dauer sei, schenken wir eine Hofreite mit Hube in Sickenheim (Mannheim-Seckenheim) und alles das, was zu jener Hofreite gehört und bekanntermaßen unser Eigentum in jenem Dorf gewesen ist. Mit Rechtswirksamkeit vom heutigen Tage übergeben und übertragen wir dies alles unter die Herrschaft des Hl. 'N(azari^^s). Von diesem Tage an und künftig soll es jener heiligen Stätte erhöhten Nutzen bringen. Gestützt auf Vertrag soll diese Schenkung fest und beständig verbleiben. Geschehen im Kloster Lorsch am 13. Juni. Handzeichen des Schenkgebers Bicco. Handzeichen von Wiehert, Machelm und Iring. Nanther hat di<' Niederschrift besorgt.
Kommentare und Probleme an: hstoyan@informatik.uni-erlangen.de