Urkunde 635 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 635 (22. September 786 oder 787 — Reg. 1975) Schenkung des Ruotger im nämlichen Dorf unter König Karl und Abt Richbodo Auch wir, Rutger und meine Ehefrau Waldrut, machen im gleichen Jahre zum Seelenheile unseres Sohnes Beinung gemeinsam eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Richbodo als Abt vorsteht. Nach unserem Willen soll die Schenkung ewigen Bestand haben. Wir schenken, übergeben und übertragen unser Eigentum in pago ]obod(onensi == Ladengau), und zwar in Sickenheim (Mannheim-Seckenheim), nämlich Wiesland mit einem Ertrage von drei Fuder Heu — und in Ulvinisheim (llvesheim ö. Mannheim) drei Joch Ackerland. Die Übergabe erfolgt heute im Namen Gottes zu ewigem Besitztum. Der Vertrag ist damit gültig geworden. Geschehen im Kloster Lorsch am 22. September. Handzeichen des Schenkgebers Ruotger. Handzeichen der (Zeugen) Ruottrud und Ruocher. Schreiber: Reginbert.


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