Urkunde 634 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 634 (23. März 786 oder 787 — Reg. 1968) Schenkung des Reginbald in demselben Dorf unter König Karl und Abt Richbodo Ich, Reginbalt, wende im Namen Gottes und zum Seelenheile des Woifgoz dem heiligen Märtyrer Christi (Nazarius) eine milde Gabe zu. Der Leib des Heiligen ruht im Ober-rheingauer Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Herr Rihbodo als Abt vorsteht. Ich bestimme, daß meine Übereignung auf ewige Zeiten gelten soll. ich schenke eine Hofreite in 232 Sickenheim (Mannheim-Seckenheim), welche er (Wolfgoz) selbst mir mit der Auflage übertragen hat, sie für ihn dem Hl. 'N(azanus) zu übergeben. Hiermit habe ich dies getan. Ich schenke, übergebe und übertrage vom gegenwärtigen Tage an sowohl an Acker- als auch an Wiesland alles das, was er bekanntermaßen dort besessen hat. Von heute an geht dies alles in das Herrenrecht des Hl. Nfazarius) in der Weise über, daß er von diesem Tage an — und alles übrige wie oben — bis: Vertragsfertigung. Geschehen in Lorsch am 23. März. Jahr wie oben. Handzeichen des Reginbald, der diese Schenkung durchgeführt hat. Handzeichen der (Zeugen) Dieto und Hato. Reginbert hat dies geschrieben.


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