Urkunde 633 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 633 (27. März 786 oder 787 — Reg. 1969) Schenkung des Erkanfrid im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Richbodo In Christi Namen am 27. März im 15. (18. oder 19.) Regierungsjahre unseres Herrn, des Königs Karl. Ich, Erkanfrid, mache zum Seelenheile der Adelheid eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, der im Kloster Lorsch ruht, welchem der ehrwürdige Herr Rihbodo als Abt vorsteht. Meine Schenkung, die nach meinem Willen auf ewige Zeiten bestimmt ist, besteht in dem, was sie (Adelheid) selbst als rechtmäßige Besitzerin mir mit der Bestimmung übergeben hat, daß ich es zu ihrem Seelenheil an den Hl. Nazarius weiterreiche. Hiermit habe ich das getan. Es handelt sich um sechs Joch Ackerland und eine Wiese, gelegen in pago lobodonensi (im Ladengau), und zwar in Sickenheim (Mannheim-Seckenheim). Dieses alles schenke und übertrage ich unter dem heutigen Tage aus meinem Eigentums- in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. 'N(azarius). Von diesem Tag an und späterhin soll es, gestützt auf vorliegenden Vertrag, jener heiligen Stätte jederzeit zu Nutz und Frommen dienen. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Erkanfrid, welcher die Ausstellung dieser Schenkungsurkunde beantragt hat. Handzeichen des Hugbert. Schreiber war Samuel.


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