URKUNDE 631 (24. Februar 782 — Reg. 1675) Schenkung des Ado im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Helmericfa Auf göttlichen Antrieb und zu meinem Seelenheile mache ich, Ado, durch diese Schenkungsurkunde dem heiligen Märtyrer Christi Nazarius eine Zuwendung. Der Leib des Heiligen ruht im Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Herr Helmerich als Abt vorsteht. Mit dem Wunsche, daß meiner Gabe ewiger Bestand gesichert sei, schenke ich in Sickenheim (Mannheim-Seckenheim) eine Hofieite und alles das, was in jener Gemar231 kung zu der Hofreite gehört, nämlich Felder, Wälder, stehende und fließende Gewässer, Wohnhaus, Scheune und sonstige Gebäude und all mein Vermögen, das ich zur Zeit besitze oder künftig noch erwerben werde. Alles übergebe und übertrage ich mit Wirkung vom gegenwärtigen Tage aus meinem Besitzrecht in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. N(azarins). Im Namen Gottes möge er es auf ewig besitzen. In diesem Sinne erfolgte feierliches Handgelöbnis. Geschehen im Kloster Lorsch am 24. Februar im 14. Regierungsjahr (782) unseres Herrn, des ruhmreichen Kaisers (richtig: Königs) Karl. Handzeichen des Ado, welcher beantragt hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Handzeichen der (Zeugen) Ruotbert, Ruoding und Dietbert. Rudolf hat dies geschrieben.
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