URKUNDE 630 (22. September 787 — Reg. 1974) Schenkung des Leidrad im nämlichen Dorf unter König Karl und Abt Richbodo Im Namen Gottes machen wir, Leidrat und meine Gattin Gisalsuind, gemeinsam durch diese Schenkungsurkunde zu unserem Seelenheil eine Vergabung. Sie komme dem heiligen Märtyrer Christi Nazarius zu, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, beziehungsweise jener geheiligten Mönchsgemeinschaft, welche ebendort unter dem verehrungswürdigen Herrn und Abt Rihbodo Gott dient. Es ist unser Wille, daß unsere Stiftung von ewiger Dauer sei. Wir schenken in Sickenheim (Mannheim-Seckenheim) drei Hüben mit Hofreiten, Feldern, Wiesen, Ackern, Wäldern, Weiden, Brunnen, Bächen und sieben Morgen Land; in Ulvenesheim (llvesheim ö. Mannheim) eine Hube und 30 Morgen Land mit einem Herrenhof und allen darauf erstellten Wohnhäusern, Wirtschaftsbauten, Wiesen im Ertrage von vier Fuder Heu und mit allem Zubehör, und endlich in Tossenheim (Dossenheim n. Heidelberg) einen Weinberg. All dies obengenannte Gut schenken, übergeben und übertagen wir im Namen Gottes vom gegenwärtigen Tage an aus unserem Besitz- in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. N(azarius) auf ewig zu eigen. Es erfolgt hiermit die Fertigung des Vertragsabschlusses. Geschehen im Kloster Lorsch am 22. September im 19. Jahre der Königsherrschaft Karls. Handzeichen von Leidrad, welcher ersucht hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen von Erphold, Wiehert und Bicco. Reginbert hat dies Schriftstück verfaßt.
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