Urkunde 626 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 626 (28. Dezember 775 — Reg. 1247) Schenkung des Erkenfrid im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 28. Dezember, im 8. Regierungsjahr unseres Herrn, des großen und ruhmreichen Königs Karl l. Wir) Erkenfrit und meine Gattin Wieltrut, machen, durch göttliche Eingebung bewegen und zu unserem Seelenheil eine Vergabung. Gemeinsam beschenken wir den heiligen Märtyrer Christi Nazarius, dessen Leib im Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Es ist unser Wille, daß unsere Gabe für ewig gereicht sei. Wir schenken unser Eigentum in pago lobodonensi (im Ladengau) und zwar in Sickenheim (Mannheim-Seckenheim), nämlich alles, was wir dort bisher besessen haben: Äcker, Felder, Wiesen, Weiden, Wege, Wälder, Wohnhäuser, Wirtschaftsbauten, stehende und fließende Gewässer und die Leibeigenen 229 Nahilo, Gerbirga, Rutger, Guntdrud und Sigimund, Rihtrud. Dieses alles schenken, übergeben und übertragen wir mit Wirkung vom heutigen Tage aus unserem Besitzrecht in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. ^(azarius). Gestützt auf diese vertragliche Übereinkunft soll er es im Namen Gottes auf ewig besitzen. Geschehen im Kloster Lorsch, Handzeichen des Erkenfrid und seiner Ehefrau, welche diese Stiftung durchführten. Handzeichen der (Zeugen) Tanzo, Heilrad und Beringer. Heilrad hat (diese Urkunde) geschrieben.


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