URKUNDE 624 (5. Juli 773 — Reg. 925) Schenkung des Ado in demselben Dorf unter König Karl und Abt Gundeland Ebenfalls im obengenannten Jahre mache ich, Ado, durch diese Schenkungsurkunde eine nach meinem Willen für ewige Zeiten bestimmte Stiftung für den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich schenke folgende Güter in Sickenheim (Mannheim-Seckenheim): Eine Hofreite mit Haus und Hof, neun Joch Ackerland, Wälder, Felder, Weiden, Wege, stehende und fließende Gewässer. Alles und in allen seinen Teilen und überhaupt alles, was ich bisher dort besessen habe, übergebe und übertage ich aus meinem Besitzrecht in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. 'N(azarit^s), damit er alles im Namen Gottes auf ewig besitze. Der Vertragsabschluß ist damit in Kraft getreten. Geschehen im Kloster Lorsch am 5. Juli (773). Handzeichen des Stifters Ado. Handzeichen der (Zeugen) Gerold, Bernhard und Ruotbert, Ruothard. Samuel war der Schreiber.
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