Urkunde 623 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 623 (12. Juni 773 — Reg. 890) Schenkung des Wacher im nämlichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland In demselben Jahre machen wir, Waccheri und meine Ehefrau Folcdrut, zu unserem Seelenheile gemeinsam eine Zuwendung an den hochheiligen Märtyrer Gottes Nazarius. Sein Leib ruht im Oberrheingauer Kloster Lorsch, dem der verehrungswürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Unsere Gabe, der wir ewigen Bestand wünschen, besteht in l Vi Morgen Land in Sickenheim {Mannheim-Seckenheim). In Gottes Namen soll es immerwährendes Eigentum in der Weise bleiben, daß es vom gegenwärtigen Tage an jener heiligen Stätte jederzeit erhöhten Ertrag einbringe. Die Schenkung ist damit rechtskräftig geworden. Geschehen im Kloster Lorsch am 12. Juni. Jahr (773) wie oben. Handzeichen von Wacchari und seiner Gattin Foletrud, welche veranlaßt haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Samuel war der Schreiber.


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