Urkunde 622 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 622 (1. Mai 773 — Reg. 872) Schenkung des Bubo in demselben Dorf unter König Karl und Abt Gundeland Außerdem mache ich, Buobo, zum Seelenheile des Amalbert eine für ewige Zeiten bestimmte Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Ober-rheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich schenke in Sikkenheim (Mannheim-Seckenheim) ein Stück Wiesland mit einem Ertrag von zwei Fuder Heu. Mit Wirkung vom heutigen Tage übergebe und übertrage ich es aus meinem Besitzrecht in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. 'N(azanus). Im Namen Gottes möge er es, gestützt durch den Vertrag, auf ewig besitzen. Geschehen im Kloster Lorsch am l. Mai im 5. Regierungsjahr (773) unseres Herrn, des Königs Karl. Handzeichen des Bobo, der diese Schenkung durchführte. Handzeichen von Walram, Ruother und Herrard. Hariland hat dies geschrieben.


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