Urkunde 617 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 617 (14. März 766 — Reg. 25) Schenkung des Sigebert unter König Pippin und Abt Gundeland In Christi Namen, am 14. März im 14. Regierungsjahre (766) unseres Herrn, des Königs Pippin. Ich, Sigebert, erstelle unter göttlicher Eingebung, zu meinem Seelenheil und um der Wiedervergeltung in der Ewigkeit willen diese Schenkungsurkunde und Willenserklärung. Ich mache unter dem gegenwärtigen Tage eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem an der Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, beziehungsweise an jene heiligmäßige Vereinigung von Mönchen, welche ebendort unter der Leitung des ehrwürdigen Herrn und Abtes Gundeland Gott dienen. Es ist mein Wille, daß meine Stiftung von ewiger Dauer sein soll, und ich erkläre, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Ich schenke mein Besitztum in pago lobodoninse (im Ladengau) und zwar in dem Dorfe, welches den Namen Sikkenheim (Mannheim-Seckenheim) trägt, nämlich ein Joch Ackerland. Dieses schenke, übergebe und übertrage ich als ewiges Eigengut aus meinem Besitz- in das Eigentumsund Herrenrecht des Hl. ~N(azarius). Von heute an möget ihr das Recht haben, dieses Ackerland innezuhaben, zu verschenken, zu behalten oder zu vertauschen. In allen Belangen möget ihr die freie und unumschränkteste Vollmacht haben, damit, dem Vorteile des Klosters gemäß, zu machen, was ihr wollt. Wenn aber jemand — ich glaube allerdings nicht, daß dieser Fall eintreten werde — wenn ich selbst oder einer meiner Erben oder Nacherben oder sonst irgendeiner gegen diese von mir gemachte Schenkung anzukämpfen versuchen sollte oder dieselbe brechen oder verfälschen wollte, so wird er zunächst den Zorn des allmächtigen Gottes und des Hl. Nazarius auf sich herabziehen. Außerdem entrichte er, zugleich von der öffentlichen Hand dazu gezwungen, ein Bußgeld zugunsten des Hl. 'N(azarius) in Höhe von einem Pfund Gold und zwei Rohpfund Silber, und was er an Einwendungen vorbringt, sei für eine Beurteilung gegenstandslos. Gegenwärtige Schenkung aber soll jederzeit fest und unverbrüchlich bestehen bleiben. Geschehen in Finnenheim (Weinheim), in öffentlicher Versammlung. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Sigebert, welcher veranlaßt hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Handzeichen der (Zeugen) Uodilbert, Adalman und Balduin. Wiglar war der Schreiber.


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