Urkunde 615 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 615 (15. Oktober 792 — Reg. 2403) Schenkung von Haddo, Titman und Gerold unter König Karl und Abt Rihbodo In demselben Jahre machen wir, Haddo, Titman, Gerolt und unsere Mutter Gerniu, im Namen Gottes und zu unserem Seelenheil eine Zuwendung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Rihbodo als Abt vorsteht. Ich wünsche, daß diese Gabe ewigen Bestand habe. Zur Obergabe gelangen in Clopheim (Wüstung Kloppenheim in Mannheim-Seckenheim) eine Hofreite mit allen darauf errichteten Gebäuden, mit Baumgärten, Pflugland, Wiesen, Wäldern und allem Gut, das wir bekanntermaßen in jener Gemarkung jemals besessen haben, und mit den Leibeigenen. Diese sind Fridebert und seine Ehefrau Berolf Lüda, und Willihelm, Dancolf. Alles das, was unser Vater Haddo uns daselbst vererbt hat, übergeben wir aus unserem Besitzrecht in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. ~N(azarius) und übertragen es im Namen Gottes, auf daß es ewig sein eigen sei. Der Vertrag ist damit gültig geworden. Geschehen im Kloster Lorsch am 15. Oktober (792). Handzeichen von Hado, Titman, Gerold und deren Mutter Gerniu, welche diese Schenkung machten. Handzeichen der (Zeugen) Winiram und Erphold. Reginbert war der Schreiber.


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