Urkunde 611 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 611 (17. Juni 775 — Reg. 1193) Schenkung des Stahal im nämlichen Dorf unter Kaiser (richtig: König) Karl und Abt Guiideland Im 7. Regierungsjahre unseres Herrn, des Königs Karl, mache ich, Stahal, zu meinem Seelenheile eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich schenke zwei Morgen Land in Clopheim (Wüstung Kloppenheim in Mannheim-Seckenheim) mit der Bestimmung, daß sie auf ewige Zeiten hingegeben seien. Sie mögen jederzeit jener Stätte zu Nutz und Frommen gereichen, in diesem Sinne erfolgte feierliches Handgelöbnis. Geschehen im Kloster Lorsch am 17. Juni (755). Handzeichen des Stahal, der diese Schenkung durchgeführt und deren schriftliche Festlegung verlangt hat.


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