URKUNDE 610 (29. Oktober 771 — Reg. 716) Schenkung des Waltger im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland Wenn wir einen Teil unserer Habe für die Stätten der Heiligen oder den Unterhalt der Armen aufwenden, so wird uns dies, wie wir zuversichtlich glauben, in der ewigen Seligkeit ohne Zweifel vom Herrn vergolten werden. In dieser Überzeugung machen wir, Waltger und meine Gattin Ruotsuind, im Namen Gottes gemeinsam eine Schenkung an den heiligen Märtyrer Christi Nazarius, dessen Leib im Oberrheiiigauer Kloster Lorscii ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Es ist unser Wille, daß diese Schenkung für ewige Zeiten gültig bleibe. Wir übergeben in Clophheim (Wüstung Kloppenheim in Mannheim-Seckenheim) und in Hillinbach (Wüstung Höllenbach n. Heidelberg-Handschuhsheim) die Hälfte von all unserem Eigentum, nämlich Hofreiten, Felder, Äcker, Weingüter, Wiesen, Weiden, Wege, Wälder, Wohnhäuser, Wirtschaftsbauten, Leibeigene, stehende und fließende Gewässer, Bauland und Brachland. Wir übergeben vom gegenwärtigen Tage an dies alles aus unserem Eigentumsrecht in das Besitz- und Herreiirecht des Hl. 'N(azan^{s) und übertragen es im Namen Gottes als Eigengut. Wenn aber jemand — und so weiter — bis: Vertragsabschluß. Geschehen im Kloster Lorsch, am 29. Oktober im 4. Regierungsjahre (771) unseres Herrn, des Königs Karl. Handzeichen von Waltger und Ruotsuind, welche diese Schenkung machten. Handzeichen der (Zeugen) Dancrad, Riphwin, Brunicho, Giselhelm Cilward, und Ruotbert, Walafrid. Samuel war der Schreiber.
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