Urkunde 601 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 601 (21. Februar 772 — Reg. 731) Schenkung des Albold im gleichen Dorf unter Kaiser (richtig: König) Karl und Abt Gundeland Im 4. Regierungsjahre unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl, mache ich, Albolt, zum Seelenheile meiner Verwandten (Enkelin?) Mahsuind eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Ich bestimme, daß meine Schenkung von 219 ewiger Dauer sei. Ich übergebe und übertrage mit Wirkung vom gegenwärtigen Tage ein Joch Ackerland in Herimundisheim (Mannheim-Hermsheim) aus meinem Besitz- in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. "^(azarMS). Möge er es im Namen Gottes auf ewig besitzen. Die Fertigung wurde durchgeführt. Geschehen im Kloster Lorsch am 21. Februar (772). Handzeichen des Stifters Albold. Handzeichen der (Zeugen) Herard, Leidrad Wolfgang, und Gerold, Raffold. Hariland war der Schreiber.


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