URKUNDE 6 (20. Januar (773) — Reg. 849) Schenkung Karls des Großen in Heppenheim Karl, der Erlaubte, von Gottes Gnaden König der Franken, allen unseren Getreuen, den gegenwärtigen und den zukünftigen. Was wir den Niederlassungen der Klöster aus wohltätiger Überlegung gewähren, v/ird uns, wie wir fest vertrauen, ohne Zweifel durch Gottes Schutz zur ewigen Seligkeit gereichen. Aus diesem Grunde sei euch kund und zu wissen, daß wir um des Herrn Namen und unserer Seele Seligkeit willen unserem Kloster, welches Lorsch genannt wird, wo der Leib des heiligsten Märtyrers Nazarius beigesetzt ist und Gundeland als Abt regiert, eine Schenkung machen. Sie soll nach unserem Willen für ewige Zeiten an Jene Stätte gegeben sein. Sie beinhaltet ein Dorf, welches Heppenheim genannt wird und im Oberrheingau gelegen ist, mit allem Einkommen und Vermögen und allem dem, was zu diesem Dorf von Gesetzes wegen gehört, nämlich Ländereien, Wohnhäuser, Wirtschaftsgebäude, Bauern, Leibeigene, Weinberge, Wälder, Felder, Wiesen, Weiden, stehende und fließende Gewässer, bewegliihe und unbewegliche Habe, mit allem anliegendem Zubehör, mit allen seinen Grenzzäunen und Marksteinen. Auch jene Kirche, welche dort zu Ehren des Hl. Petrus errichtet ist und zur Gänze zum Dorf gehört, in gleicher Weise auch das Besitztum der Witwe Gertrudis gewähren wir Jenem heiligen Orte vom heutigen Tage an, wie bereits gesagt. Wir haben diese unsere Bestätigung deshalb niederschreiben lassen, damit der erwähnte Abt, welcher zur Zeit dort regiert, oder seine Nachfolger oder die Sachwalter der schon genannten Kirche jenes Dorf Heppenheim in seiner Gänze und mit allem Zubehör unter dem Titel der Reichsunmittelbarkeit von diesem Tage an innehaben, behalten und besitzen sollen. Das Dorf Heppenheim trage bei zum Gedeihen jenes Gotteshauses. Es diene dem Wohle unserer und der kommenden Zeiten und unserem Seelenheil. Zur Bekräftigung dieser Vorschrift haben wir untenstehend eigenhändig unterschrieben und mit unserem Ring siegeln lassen. Monogramm Karls, des glorreichsten Königs. Ich, Hither, habe gegengezeichnet. Gegeben am 20. Januar (773) im fünften Jahre unserer Herrschaft. Geschehen in der Pfalz zu Longolara (Longlier in Belgisch-Luxemburg).
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