URKUNDE 599 (22. April 772 — Reg. 746) Schenkung des Theuther im gleichen Dorf unter Kaiser (richtig: König) Karl und Abt Gundeland Im 4. Regierungsjahre unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl, am 22. April, machen wir, Theuther und meine Gattin Herilint, zu unserem Seelenheile eine Vergabung. Sie ist bestimmt für den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland als Abt vorsteht. Zur Schenkung, der wir ewigen Bestand wünschen, gelangt alles das, was wir in pago lobodonensi (im Ladengau), und zwar in Scarra (Mannheim-Scharhof, nördl. Stadtteil) erworben haben, nämlich Wohnhäuser, Wirtschaftsbauten, Vieh und unsere Hörigen Theutleich, Rutleich, Waldila und Germund, Hildila, Hildigard. Alles und jedes wird übergeben, mit einziger Ausnahme des Schmuckes der Herilind. Alles übrige übergeben und übertragen wir von heute an aus unserem Besitz- in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. N(azarius), damit er es auf ewig besitze. Wenn aber jemand, wovon wir durchaus nicht glauben, daß dieser Fall eintreten werde, — und so weiter — bis: Vertragsabschluß. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen von Diether und Herilind, welche diese Schenkung gemacht und deren schriftliche Niederlegung erbeten haben. Handzeichen von Zugo, Graman und Sigehelm. Hariland war der Schreiber. H ERMSH E IM
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