URKUNDE 598 (um 765/6 — Reg. 351) Schenkung der Herrin Willisuinda unter König Pippin und Bischof Rutgang Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Guten Gebrauch von seinem irdischen Besitz macht derjenige, welcher sich aus seinem vergänglichen Besitz ewige Belohnung erkauft. Aus diesem Grunde mache ich, Willisuint, die Gottgeweihte, eine fromme Stiftung. Sie erfolgt auf Eingebung Gottes, zu meinem Seelenheil und um der ewigen Wiedervergeltung willen, durch diese Schenkungsurkunde, diese meine Willenserklärung. Meine Gabe gilt dem hochheiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht beziehungsweise jener gottgefälligen Schar von Mönchen, welche ebendort unter der Leitung ihres Abtes, des ehrwürdigen Gundeland, Gott dienen. Ich bestimme, daß meine Schenkung für alle Zeiten gültig bleiben soll, und erkläre, daß sie durchaus freiwillig erfolgt. Zur Übergabe gelangt mein Eigentum in pago lobodonensi (im Ladengau), und zwar in der super fluvio Renum (am Rheinstrom) gelegenen Ortschaft Scarra (Mannheim-Scharhof). Ich schenke alles das, was ich bis zur Stunde dort besessen habe, möge es nun aus väterlichem oder mütterlichem Erbgut stammen oder durch sonstigen Erwerb an mich gekommen sein, nämlich Hofreiten, Häuser und die Basilika, welche in jenem Dorf zu Ehren des Hl. Germanus errichtet ist. (Nach dem Totenbuch gehörten zu dieser Schenkung auch 15 Leibeigene.) — Den weiteren Wortlaut möge man am Anfange dieses Buches nachlesen, an der Stelle, an der die erste Schenkung dieser (Frau) abgeschrieben ist (Urk. Nr. l).
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