URKUNDE 596 (24. Juli 824 — Reg. 3183) Schenkung des Bruno im gleichen Dorf unter Kaiser Ludwig und Abt Adalung (Vgl. Urk. 3773) Wir, Brun und Adelbert, machen in Gottes Namen für des Erkenbert und seiner Mutter Seelenheil eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Christi Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht. Die Schenkung gelte in gleicher Weise auch jener heiligmäßigen Mönchsgemein-schaft, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Herrn Adalung, ihrem Abt, Gott dient. Wir bestimmen, daß unsere Zuwendung für ewig gelten soll, und erklären, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Zur Übergabe gelangen in pago lobodonensi (im Ladengau), und zwar in Ottincheim (Edigheim ö. Frankenthal) und seiner Gemarkung zwei Hofreiten und, darin gelegen, ein Weingut, ferner die in beiden Hofreiten befindlichen Baumgärten, 13 Joch Ackerland, die Wiesen beider Hofreiten mit einem Jahresertrage von zwölf Fuder Heu und überhaupt alles, was wir bisher in jener Gemarkung besessen haben, als da sind Hofstätten, Felder, gepflegte Grasflächen, Weiden, Wege, Wälder, Wasserstellen und Wasserläufe, in denen auch Schiffe ab- und zufahren können, alles und in allen seinen Teilen, zur Gänze und unverändert, Zufahrten und Abfahrten. Wir übergeben und übertragen dies alles unter dem heutigen Tage aus unserem in das Besitz- und Herrenrecht des Hl. Nazarius. Von heute an und für alle Zukunft möget ihr dies alles innehaben; ihr möget das Recht haben, es (selbst) zu bebauen und zu behalten, zu verschenken, zu vertauschen oder sonstwie beliebig damit zu verfahren, wie es dem Vorteile des Klosters dient. In allen Belangen sollt ihr freie und unbeschränkteste Vollmacht haben. Wenn aber einer — was wir allerdings nicht glauben — wenn wir selbst oder einer von unseren Erben oder Nacherben oder sonst ein Außenseiter gegen diese von uns gemachte Schenkung anzukämpfen versuchen sollte oder dieselbe bestreiten oder verfälsdien wollte, so sei er dazu verhalten, jener heiligen Stätte 3 Unzen Gold und 4 Pfund Silber als Buße zu entrichten. Er ziehe den Zorn des allmächtigen Gottes und des Hl. Nazarius auf sich herab. Seine Einwendungen aber sollen in keiner Weise berücksichtigt werden. Diese vorliegende Schenkung aber soll jederzeit fest und beständig verbleiben. Der Vertrag ist damit gültig geworden. Geschehen im Kloster Lorsch am 24. Juli im II. Regierungsjahre (824) des Herrschers Ludwig, des ruhmreichsten Kaisers. Handzeichen von Bruno und Adelbert, welche diese Schenkung machten und deren schriftliche .Festlegung veranlaßt haben. Handzeichen der (Zeugen) Williram, Wegaris, Sigebert, Ratbald, Hunger, Altdolf, Juneman, Erlolf, Wado, Frumolf, Rado, Lanthelm und Otwin, Hartbert, Friderich. Der Schreiber: Altwin. OPPAU
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