URKUNDE 594 (29. April 798 — Reg. 2615) Schenkung des Eberhelm im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Rihbodo Im nämlichen Jahre wende auch ich, Eberhelm, im Namen Gottes dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius eine Gabe zu. Der Leib des Heiligen ruht im Oberrheingauer Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Herr Rihbodo als Abt vorsteht. Die Schenkung, die nach meinem Willen auf ewig gemacht sein soll, besteht in einem Hofreitenanteil in Ottincheim (Edigheim ö. Frankenthal nw. Mannheim). Im Namen Gottes soll er auf Grund dieses Vertrages dauerndes Eigentum bleiben. Geschehen im Kloster Lorsch am 29. April im 30. RegierungsJahr — und so weiter wie oben. Handzeichen des Eberhelm, der veranlaßt hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Reginbert als Schreiber. 215
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