Urkunde 592 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 592 (14. März 790 — Reg. 2166) Schenkung des Albuin im gleichen Dorf unter Kaiser (richtig: König) Karl und Abt Rihbodo In Christi Namen mache ich, Albuin, am 14, März, im 22. Regierungsjahre unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl, eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Rihbodo als Abt vorsteht. Die Schenkung, der ich ewigen Bestand wünsche, besteht aus einer Hofreite, sechs Morgen Land, einer Wiese und all demjenigen, welches zu der Hofreite gehört. Vom gegenwärtigen Tage an übergebe und übertrage ich dies alles im Namen Gottes auf ewige Zeiten zu eigen. Es erfolgt hiermit die Fertigung des Vertragsabschlusses. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Stifters Albuin. Handzeichen der (Zeugen) Emiwin und Rato. Der Schreiber: Ruodolf.


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