URKUNDE 590 (29. Mai 772 — Reg. 754) Schenkung des Ditdulf unter König Karl und Abt Gundeland In Christi Namen, am 29. Mai, im 4. Regierungsjahre unseres Herrn, des allezeit unbesiegten Königs Karl, machen wir, Theutduld und meine Gattin lda, zu unserem Seelenheil eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht. Die Gabe gelte in gleicher Weise auch jenen Gottesknechten, welche ebenda unter der Leitung ihres Abtes, des ehrwürdigen Herrn Gundeland, dem Gottesdienst obliegen. Unsere Schenkung soll nach unserem Willen auf ewig gemacht sein und wir bestätigen, daß sie aus vollkommen freiem Willensantrieb erfolgt. Zur Übergabe gelangt unser Eigentum in pago lobodonensi (im Ladengau), und zwar in der Gemarkung Otdincheim (Ottincheim, Edigheim ö. Frankenthal nw. Mannheim), und zwar eine auf einer Düne am Rheinstrom gelegene Wiese. Sie grenzt auf der einen Seite an das Grundstück des Norbert, auf der anderen an Jenes des Autbert und auf der dritten an Jenes des Gother. Im Namen Gottes übergeben und übertragen wir sie mit Rechtswirkung vom gegenwärtigen Tage auf ewig zu eigen. Möge sie von diesem Tage an und für alle Zukunft jener heiligen Stätte beziehungsweise ihren Handlungsbevollmächtigten Jederzeit zu erhöhtem Nutzen gereichen. Der Vertrag ist damit in Kraft getreten. Handzeichen der Schenkgeber Theutdulf und lda. Samuel war der Schreiber.
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