URKUNDE 581 (27. Mai 796 — Reg. 2544) Schenkung des Wenibert in demselben Dorf unter Kaiser (richtig: König) Karl und Abt Rihbodo Im 28. Regierungsjahre unseres Herrn, des glorreichen Kaisers Karl, mache ich, Weni-brath, zum Seelenheile meiner Mutter Fritgund eine Vergabung. Sie gelte dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr Richbodo als Abt vorsteht, und soll nach meinem Willen auf ewige Zeiten gelten. Ich schenke in lobodunensi (im Ladengau), und zwar in Manninheim (Mannheim) einen Morgen Land für ein Weingut (für die Belehnung mit einem Weingut). Dieses hatte meine vorgenannte Mutter dem Theotfrid übergeben, damit er es an den Hl. Vi(azarius) weiterreiche. Ich soll nun jenes Weingut für die Zeit meines Lebens gegen einen Zins von sechs Denar (Pfennig) innehaben. Nach meinem Tode sollen das Weingut und der Morgen Land in den Besitz des Hl. Y^azarius) zurückfallen, damit beide jederzeit jener Stätte zu Nutz und Frommen gereichen. Geschehen im Kloster Lorsch am 27. Mai (796). Handzeichen des Schenkgebers Wenibert. Handzeichen von Teotfrid, Sigehelm, Ermenold und Leidrad. Der Schreiber: Reginbert.
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