Urkunde 580 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 580 (12. Juni 794 — Reg. 2473) Schenkung des Wolfhard im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Richbod Im Namen Gottes mache ich. Wolfhart, zu meinem Seelenhelle eine Stiftung an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in dem an der Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht. Sie gilt in gleicher Weise jener heiligmäßigen Gemeinschaft von Menschen, welche ebendort unter dem ehrwürdigen Abt Rihbodo Gott dient. Indem ich meiner Gabe ewigen Bestand wünsche, schenke ich zwei Morgen Wiesland in Manninheim (Mannheim). Mit Rechtswirksamkeit vom heutigen Tage übertrage ich diese unter die Herrschaft des Hl. Nazarius in der Absicht, daß sie künftig jener heiligen Stätte zum Nutzen gereichen mögen. Geschlossen und gefertigt. Geschehen im Kloster Lorsch am 12. Juni (794), im 26. Regierungsjahr unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl l. Handzeichen des Stifters Wolfhard. Handzeichen der (Zeugen) Ruotratd und Svabolach. Reginbert als Schreiber.


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