Urkunde 579 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 579 (6. März 782 — Reg. 1700) Schenkung des Walmar im gleichen Dorf unter Kaiser (richtig: König) Karl und Abt Helmeridi Auf gleiche Weise mache auch ich, Walmar, im nämlichen Jahre eine Stiftung zum Seelenheile des Rubbo. Mit dem Wunsche, daß sie ewigen Bestand habe, übergebe ich sie dem heiligen Märtyrer Gottes yKazarius). Es handelt sich um Güter, welche er (Rubbo) selbst als rechtmäßiger Eigentümer mir mit der Weisung übergeben hat, dieselben an das Kloster des genannten Märtyrers zu übertragen, an das Kloster, in dem sein Leib ruht. Zur Schenkung und zu ewigem Besitz gelangen zwei Joch Ackerland in Manninheim (Mannheim). Geschehen im Kloster Lorsch am 6. März (782). Handzei209 chen des Walamar, welcher ersucht hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Grimar hat sie aufgesetzt und niedergeschrieben.


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