Urkunde 577 aus dem Lorschen Kodex

URKUNDE 577 (24. Februar 782 — Reg. 1673) Schenkung des Rubbo im nämlichen Dorf unter Kaiser (richtig: König) Karl und Abt Helmeridi Im Namen Gottes weise ich, Rubbo, dem heiligen Märtyrer Christi Nazarius eine Gabe zu. Der Leib des Heiligen ruht im Oberrheingauer Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Herr Helmerich als Abt vorsteht. Ich bestimme, daß meine Vergabung ewig unwiderruflich sein soll. Unter dem heutigen Tage schenke) übergebe und übertrage ich in Manninheim (Mannheim) ein Joch Ackerland und ein Wiesengrundstück mit einem Jahresertrag von zwei Fuder Heu. Im Namen Gottes und gestützt auf diese vertragliche Übereinkunft möge es ewiges Eigentum bleiben. Geschehen im Kloster Lorsch am 24. Februar (782), im 14 .Regierungsjahre unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Karl. Handzeichen des Schenkgebers Rubbo. Rudolf war der Schreiber.


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